Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Datenschutz

Zweck ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Die öffentlichen Stellen haben Verfahren zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.

Begriffe des Datenschutzes

  • Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person.
  • Automatisierte Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten mit Datenverarbeitungsanlagen.
  • Verantwortliche Stellen sind alle Personen oder Stellen, die Personendaten für sich selbst erheben oder die es im Auftrag vornehmen lassen.

Datenschutzbeauftragter der MLU

Rechtsgrundlagen:
§§ 1 ff BDSG, §§ 1 ff DSG LSA

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