Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Arbeitsvertrag und Ernennung

Der Arbeitsvertrag ist bei Beschäftigten ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis. Der Arbeitsvertrag wird schriftlich geschlossen.

Rechtsgrundlage: § 2 TV-L

Bei Beamtinnen und Beamten liegt ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis vor. Es gibt hier keinen Arbeitsvertrag sondern eine Ernennung. Die Ernennung stellt einen Verwaltungsakt dar.

Rechtsgrundlage: § 4 ff. LBG LSA

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