Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Weiteres

Login für Redakteure

Amtssprache

Die Amtssprache ist deutsch. Sämtliche Dokumente müssen daher in deutscher Sprache eingereicht werden. Die Abteilung muss bei Dokumenten in einer fremden Sprache unverzüglich eine Übersetzung verlangen.

Rechtsgrundlage:
§ 23 (1) und (2) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Zum Seitenanfang